Schluchten üben als Urlandschaften der Bergwelten eine besondere Faszination aus – unsere umfangreich ausgebildeten Tiroler Schluchtenführer:innen begleiten ihre Gäste beim Canyoning sicher durch diese spektakulären Teile unserer Alpen.

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Alles zum Thema Schluchtenführer:in

Internationales Canyoning Meeting 2024

Ausschreibung zum Internationalen Canyoning Meeting vom 11. bis zum 13. Oktober 2024

Deutsch: Ausschreibung Canyoning Meeting 2024

Englisch: Ausschreibung Canyoning Meeting 2024

Unterkunft

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Englisch

Wozu braucht man eine:n Tiroler Schluchtenführer:in?

Canyoning findet in einem spektakulären Teil der Bergwelt statt, in dem die Elemente Wasser und Fels mit einander verbunden werden – Abseilen, Klettern, Springen, Rutschen, Tauchen und Schwimmen im Wildwasser sind ein unvergessliches Erlebnis und erfordern die richtige Vorbereitung.

Dank ihrer umfangreichen Ausbildung, laufenden Fortbildungen und ihrer Erfahrung ermöglichen Tiroler Schluchtenführer:innen ihren Gästen, die beeindruckenden Schluchten der Alpen sicher zu erleben.

Was darf ein:e Tiroler Schluchtenführer:in?

Der Umfang der Befugnis der Tiroler Schluchtenführer:innen wird im Tiroler Bergsportführergesetz unter § 20 geregelt und beinhaltet folgende Punkte:

  1. Tiroler Schluchtenführer:innen sind zum erwerbsmäßigen Führen und Begleiten von Personen bei Schluchtentouren ohne Benützung eines Wasserfahrzeuges oder eines sonstigen Schwimmkörpers berechtigt.
  2. Ein:e Tiroler Schluchtenführer:in darf die zur Durchführung einer geplanten Schluchtentour erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen.
Wie erkennt man ein:e Tiroler Schluchtenführer:in?

Ein:e geprüfte:r und autorisierte:r Tiroler Schluchtenführer:in wird immer das folgende offizielle Logo und den behördlichen Ausweis bei sich tragen:

     

   

Registrierung in anderen Ländern

Die Anerkennung der Ausbildung der Tiroler Schluchtenführer:innen in anderen Ländern ist eine recht komplexe Angelegenheit, weil jedes Land (und innerhalb der Länder die Provinzen/Bundesländer) unterschiedliche Verfahren zur Prüfung anwenden. Das bedeutet leider, dass die Vorgehensweise von Fall zu Fall geprüft werden muss.

Die gute Nachricht: Die Berufsgruppenvertretung hat allerdings bereits Erfahrungen mit Anrechnungen in den für Schluchtenführer:innen gängigsten Gebieten gemacht. Bei Fragen und für Unterstützung wendet euch einfach per Email an die Geschäftsstelle (office@bergsportfuehrer-tirol.at) – wir werden euch dann bei euren Anträgen weiterhelfen können.

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