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Berufsausbildungen im Bergsportbereich

Berg- & Skiführer:in

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Sportkletterlehrer:in

Alle Bergsportberufe, die im Tiroler Bergsportführergesetz geregelt sind, folgen einem klar definierten und strikten Ausbildungsprogramm.

Klicken sie auf unsere vier Bergsportberufe, um über die einzelnen Programme mehr zu erfahren – nützen Sie die Erfahrungen der Tiroler Ausbildner:innen und erlernen Sie einen wunderschönen Beruf.

Wissenswertes

Was ist die gesetzliche Grundlage unserer Ausbildungen?

Die Bergsportberufe sowie ihre Ausbildungen sind im Tiroler Bergsportführer-Gesetz vom 11.11.2021 sowie der dazu gehörigen Verordnung vom 11.11.2021 (RIS – Bergsportführergesetz -TBSFG, Tiroler – Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 29.08.2023 (bka.gv.at)) geregelt.

Gibt es Fortbildungspflichten für unsere Mitglieder?

Unsere Bergsportführer:innen haben folgende Fortbildungspflichten:

  • Berg- und Skiführer:innen  Alle vier Jahre gem. §13 TBSF-G
  • Bergwanderführer:innen     Keine
  • Schluchtenführer:innen       Alle vier Jahre gem. §25 TBSF-G
  • Sportkletterlehrer:innen      Alle vier Jahre gem. §25j TBSF-G

Grundsätzlich unterliegen alle Mitglieder des Tiroler Bergsportführerverbands einem Fortbildungs-Gebot, sind also aufgerufen, im Sinne der Sicherheit ihrer Gäste und Kollegen ihren Wissensstand auf dem jeweils letzten Stand zu halten.

Termine für Bergsportführer:innen

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