Der Tiroler Bergsportführerverband veranstaltet auch dieses Jahr wieder drei Ausbildungskurse zum Tiroler Bergwanderführer, die das kommerzielle Führen von Bergwanderungen laut Tiroler Bergsportführergesetz ermöglicht.
Für den vom Tiroler Bergsportführerverband durchgeführten Ausbildungskurs fallen die unten angeführten Kosten an, welche die Kursunterlagen, Ausbilderkosten, usw. laut Ausschreibung enthalten – die Teilnehmer müssen nur noch für Anreise und etwaig benötigte Ausrüstung selbst aufkommen.
ca. € 1.800,00
ca. € 1.500,00
ca. € 3.300,00
Unterkunft mit Halbpension im Doppelzimmer mit Dusche, Ausbilder, Referenten, Gebietskarten und Kursunterlagen, Prüfungsgebühr.
NEU! Weil immer was passieren kann, gibt es ab jetzt eine
Stornoversicherung für unsere Ausbildungen. Hier der Direktlink zur
Buchung bei der Europäischen Reiseversicherung:
https://start.europaeische.at/kskss?AGN=511347
Sollte jemand zu Kursbeginn verletzungsbedingt behindert sein und keine Stornoversicherung abgeschlossen haben, erlauben wir uns den Kursbetrag zur GÄNZE einzubehalten!
Alle Aus- und Fortbildungen des TBSFV unterliegen den momentan geltenden Covid-19 Bestimmungen!
Zum Ausbildungslehrgang dürfen nach § 18 Tiroler Bergsportführergesetz nur Personen zugelassen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über jene Fertigkeiten und Kenntnisse im Bergwandern verfügen, die eine erfolgreiche Ablegung der Bergwanderführerprüfung nach der
Teilnahme am Ausbildungslehrgang erwarten lassen.
Zur eigenen Sicherheit der Teilnehmer während der Ausbildung legen wir Wert auf das Beherrschen dieser Fertigkeiten, die zu Kursbeginn kontrolliert werden und bei nicht Erbringung den Veranstalter zum Kursauschluss berechtigen!
Achtung: Die Aufnahmewerber werden auf folgende gesetzliche Bestimmungen bei der Verleihung (Autorisierung) als Tiroler Bergwanderführer aufmerksam gemacht.
Gemäß § 16 des Tiroler Bergsportführergesetzes sind die Voraussetzungen für die Verleihung der Befugnis als Bergwanderführer durch die Bezirksverwaltungsbehörde folgende:
(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat einer Person auf ihren Antrag die Befugnis als Bergwanderführer zu verleihen, wenn sie
a) eigenberechtigt ist,
b) verlässlich, körperlich und geistig geeignet und fachlich befähigt ist,
c) ausreichend haftpflichtversichert ist und
d) im Fall der Fremdsprachigkeit über die im Interesse der Sicherheit der Gäste unbedingt erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
(2) Die fachliche Befähigung hat der Antragsteller durch das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Bergwanderführerprüfung nachzuweisen. Im übrigen gilt § 4 Abs. 2, 3, 4 zweiter und dritter Satz, 5 und 6 sinngemäß.
Alle Aus- und Fortbildungen des TBSFV unterliegen den momentan geltenden Covid-19 Bestimmungen!
W1 03. bis 06. Oktober 2022
W2 10. bis 13. Oktober 2022
W3 17. bis 20. Oktober 2022
W4 24. bis 27. Oktober 2022
W1 09. bis 13. Jänner 2023
W2 16. bis 20. Jänner 2023
W3 23. bis 27. Jänner 2023
W4 30. Jänner bis 3. Feber 2023
W1 06. bis 12. Mai 2023
W2 13. bis 19. Mai 2023
W3 20. bis 26. Mai 2023
W4 27. Mai bis 2. Juni 2023
Die Möglichkeit zur Anmeldung startet am 20. Juni 2022 um 8:00
Uhr über unsere Mailadresse.
Die Reihung erfolgt nach zeitlichem Einlangen der
Meldungen ab diesem Zeitpunkt.
Bitte unbedingt angeben:
Vorname Nachname
Mailadresse
Anschrift
Telefonnummer
Geburtsdatum
gewünschte Woche (W1, W2, W3, W4)
Es ist nicht möglich, innerhalb der Wochen zu variieren, das heißt, wer
sich für den ersten Termin entscheidet, bleibt auch in den weiteren Kursen im
selben Block.
Die Möglichkeit zur Anmeldung startet am 20. Juni 2022 um 8:00
Uhr über unsere Mailadresse.
Die Reihung erfolgt nach zeitlichem Einlangen der
Meldungen ab diesem Zeitpunkt.
Bitte unbedingt angeben:
Vorname Nachname
Mailadresse
Anschrift
Telefonnummer
Geburtsdatum
gewünschte Woche (W1, W2, W3, W4)
Es ist nicht möglich, innerhalb der Wochen zu variieren, das heißt, wer
sich für den ersten Termin entscheidet, bleibt auch in den weiteren Kursen im
selben Block.
NEU! Weil immer was passieren kann, gibt es ab jetzt eine
Stornoversicherung für unsere Ausbildungen. Hier der Direktlink zur
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Sollte jemand zu Kursbeginn verletzungsbedingt behindert sein und keine Stornoversicherung abgeschlossen haben, erlauben wir uns den Kursbetrag zur GÄNZE einzubehalten!
Postadresse:
Tiroler Bergsportführerverband
Mentlgasse 2
6020 Innsbruck
Tel.: +43 664
1916026
E-mail: office@bergsportfuehrer-tirol.at
Felix Frießnig +43 660 8145600 Ausbildungsleiter
Martin Schranz +43 660 7814826 Ausbildungsleiter
Stellvertreter
Tiroler Bergsportführerverband
Mentlgasse 2
6020 Innsbruck
+43 512 556214
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Bürozeiten:
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