Die Bundessportakademie Innsbruck leitet den staatlichen Lehrgang zur Ausbildung für Berg- und Skiführer. Die Ausbildung wird durch das Ausbildungsteam des Verbandes der Österreichischen Berg- und Skiführer durchgeführt. Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung muss nach dem Tiroler Bergsportführergesetz bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde um die Befugnis ("Autorisierung") zum staatlich geprüften Berg- und Skiführer angesucht werden.
Seit dem Jahr 2007 erfolgt die Eignungsprüfung in zwei Teilen.
Im April jeden Jahres findet die Eignungsprüfung im Bereich Skifahren, im September an drei Tagen die Aufnahmeprüfung in den Bereichen Eisklettern, Felsklettern und in mündlichem und schriftlichem Ausdruck statt. Der Tourenbericht wird in einem persönlichen Gespräch überprüft. In den folgenden zwei Jahren müssen insgesamt zehn Kurse an verschiedenen Standorten besucht werden.
Die Ausbildung umfasst die ganze Palette des alpinen Bergsteigens in Theorie und Praxis. Als Zusatzqualifikation kann die Befugnis zur Führung in der Trendsportart Canyoning erworben werden.
Download: Der Weg zur Berg- und Schiführerausbildung
Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen (Winter und Sommer) und pro Prüfungsteil ist ein Unkostenbeitrag von € 140 zu entrichten.
Im Winter jeden Jahres (Ende Jänner/Anfang Februar) findet die Eignungsprüfung im Bereich Skifahren mit Aufstieg und Abfahrt, anschließend die Prüfungen Steileis und Eis leicht statt (insgesamt 3 Tage).
Wer den ersten Teil positiv absolviert hat, kann im Mai/Juni zur Eignungsprüfung im Felsbereich (Sportklettern, Alpin- bzw. Clean-Klettern und Fels leicht) antreten. Nach erfolgreicher Besprechung des Tourenberichtes kann man mit dem 56-tägigen, ersten Ausbildungsteil beginnen.
Kursinhalte:
Die Kurse müssen, nachdem sie inhaltlich aufeinander aufbauen, in der oben angegebenen Reihenfolge, binnen zwei Jahren, positiv absolviert werden. Anschließend kann man zur staatlichen Berg- und Skiführerausbildung an der BSPA Innsbruck antreten, welche mit dem Aspirantenprüfungskurs beginnt und dann in insgesamt 40 Ausbildungstagen folgende Kurse beinhaltet:
Kursinhalte:
Pro Teil der Aufnahmeprüfung ist eine pauschale Aufwandsentschädigung von € 140.- zu entrichten, unabhängig davon, ob Teilprüfungen angerechnet werden.
Für den vom Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer durchgeführten ersten Ausbildungsteil mit insgesamt 8 Teilkursen (ca. 56 Kurstage), fallen Kosten von ca. € 5.500.- an, welche alle Kursunterlagen, Versicherung, Ausbilderkosten, usw. enthalten – die Teilnehmer müssen nur noch für Anreise, Unterkunft/Verpflegung und etwaig benötigte Ausrüstung selbst aufkommen.
Für die anschließende staatliche Berg- und Skiführerausbildung an der BSPA Innsbruck fallen keine weiteren Ausbildungskosten an (außer wiederum Anreise, Unterkunft/Verpflegung und etwaig benötigte Ausrüstung).
Nächste Eignungsprüfung:
Winterteil (Ski, Steileis und Eis leicht): 22.-24. Jänner 2018
Sommerteil (Sportklettern, Fels leicht und Tourenbericht): 9.-10.6.2018
Ausbildung Sommer 2018 - Sommer 2021 (Mindestzeitraum)
Theoriekurs I: 22.-24. Juni 2018 ( 3 Tage)
Sportklettern: 15.-22. Juli 2018 (7 Tage)
Skitechnik I: 25.-29. November 2018 (7 Tage)
Skitouren: Jänner 2019 (9 Tage)
Skihochtouren: März/April 2019 (8 Tage)
Felskurs I: September 2019 (10 Tage)
Eisfallklettern: Jänner 2020 (8 Tage)
Hochtouren I: Juni 2020 (8 Tage)
Praxistage unter direkter Aufsicht:
Sommer 2020 (mind. 7 Tage)
Felskurs II: September 2020 (7 Tage)
Theoriekurs II: Oktober 2020 (3 Tage)
Freeriden: März 2021 (8 Tage)
Skihochtouren-Durchquerung: März/April 2021 (5 Tage)
Praxistatge unter direkter Aufsicht:
Frühjahr 2021 (mind. 7 Tage)
Hochtouren II: Juni/Juli 2021 (10 Tage)
Abschlussprüfung: Juli 2021 (2 Tage)
Für die Aufnahme in die Bergführerausbildung ist neben der erfolgreich bestandenen Eignungsprüfung auch der eingereichte Tourenbericht entscheidend.
Download: Hier der aktuell geforderte Tourenbericht
Ein paar allgemeine Erläuterungen zum Tourenbericht:
Grundsätzlich soll dieser ein Spiegelbild eurer bisherigen Bergsteigerkarriere sein: d.h. man sollte sehen, was ihr bisher alles gemacht habt (und nicht nur im letzten Jahr) aber auch, dass ihr in möglichst vielen Gebirgsregionen bereits bergsteigerisch unterwegs gewesen seid.
Uns ist lieber, wenn der Tourenbericht nicht ganz vollständig, aber dafür "ehrlich" ist - also lieber ein paar Zeilen frei lassen, als fehlende Touren mit Kreativität bzw. Phantasie zu ersetzen...
Alle angeführten Touren sollten eigenverantwortlich und in Wechselführung durchgeführt worden sein.
Klettern Alpin:
Hier Mehrseillängentouren in entsprechender Länge und Schwierigkeitsgrad, wobei hier vor allem auch der alpine Charakter der Routen entscheidend ist (Zu- und Abstieg, Absicherung): deswegen sind talnahe Routen hier nicht so gefragt. Touren mit gebohrten Standplätzen bzw. hie und da gebohrte Zwischenhaken sind kein Ausschlussgrund – wichtig ist aber in diesen Routen ein alpiner Charakter mit deutlich weiteren Hakenabständen als im Klettergarten und dass man in den angegebenen Routen mit mobilen Sicherungsmitteln (Keilen, Friends, udgl.) arbeiten durfte. Die Wandhöhe muss am Stück gegeben sein, d.h. zwei 150 Meter-Touren hintereinander ergeben leider noch keine 300 Meter-Wand.
Mehrseillängen-Hitliste - alpine Sportkletterrouten ("Plaisir-Routen"):
Hier sind Routen gemeint, wo man in der Beschreibung unter Ausrüstung in etwa „12 Express, sonst nix“ liest. Wandhöhe und Schwierigkeitsgrad sind hier nicht so ausschlaggebend, wobei alpines Sportklettern im Bereich 5c aufwärts stattfindet und die zweite Seillänge von Route XY im Klettergarten noch keine richtige Plaisir-Route darstellt.
Sportklettern (freiwillig):
Hier kann bzw. sollte man seine schwersten Rotpunkt-Begehungen von Klettergartenrouten anführen, wobei diese mindestens bzw. über dem Aufnahmeprüfungs-Niveau (6b+) liegen sollten. Gegebenenfalls kann man hier auch Boulder eintragen (beispielsweise wäre eine Begehung von Midnight Lightning hier eine Erwähnung wert).
Klarerweise müssen alle hier angegebenen Routen- bzw. Boulder-Begehungen auf Naturfels liegen - die Blaue 7a in der Keltterhalle Affenhimmel zählt natürlich nicht...
Wettkampfklettern: ggf. hier die besten Ergebnisse angeben.
Hochtouren 5 Eistouren mit min. 200m Wandhöhe und einer Mindeststeilheit von 50°:
Hier sind klassische hochalpine Eis- bzw. Firnflanken gefragt, welche im Aufstieg mit Steigeisen, Seil und Pickel bewältigt wurden.
5 kombinierte Touren (Wechsel Gletscher/Eis – Fels) mit Kletterpassagen mindestens im 3. Schwierigkeitsgrad
Ganz klassische Gipfelanstiege, wie man sie im ganzen glazialen Alpenraum findet – der Wechsel Gletscher – Fels – Eis muss auf dem Anstieg liegen und die Mitnahme der kompletten Hochtourenausrüstung (Steigeisen, Pickel, Siel, Gurt, usw.) erfordern.
5 Touren auf 4000m-Gipfeln (Westalpenhochtouren) in mindestens 2 verschiedenen Gebirgsregionen
Hier zählt jeder Gipfel über 4.000 m Seehöhe, der überwiegend aus eigener Kraft (ohne Seilbahn bzw. Überfahren von hohen Pässen mit KFZ, udgl.) bestiegen wurde. Mindestens zwei verschiedene Gebirgsgruppen bedeutet auch, dass man hierzu mindestens einmal die Ostalpen verlassen muss(te), denn bekanntlich gibt’s hier ja nur eine Erhebung mit entsprechenden Eigenschaften, wobei hier natürlich auch entsprechende Gipfel weit außerhalb Europas angeführt werden können.
Eisfälle:
Hier sind Anstiege gefragt, für die man zwei Steileisgeräte unbedingt benötigt (90 Grad Gelände) – die Schwierigkeiten sind gerade im Steileis immer sehr bedingungsabhängig, jedoch zählen vorwiegend die Angaben in der einschlägigen Führerliteratur, da diese in der Regel meistens auch passen. Die Wandhöhe sollte am Stück sein.
Skitouren/Skihochtouren:
Der Aufstieg bei den hier angegebenen Touren sollten zu einem überwiegenden Teil aus eigener Kraft erfolgt sein, d.h. keine reinen Varianten-, oder Freeridetouren mit viel Liftunterstützung. Generell wären Skitouren mit ca. mindestens 1.000 Höhenmeter Aufstieg zu bevorzugen.
5 Skihochtouren (Skitouren im vergletscherten Hochgebirge):
Hier ist entscheidend, dass sich Aufstieg bzw. Abfahrt im vergletscherten Gelände befinden und man die entsprechenden alpinen Gefahren einkalkulieren musste (angeseiltes Abfahren bzw. Aufsteigen ist nicht obligat, dessen grundsätzliche Möglichkeit sollte aber einkalkuliert worden sein)
Mehrtägige Skihochtouren-Durchquerung (ca. 5 Tage Durchquerung einer Gebirgsgruppe mit täglichem Stützpunktwechsel):
Hier wird eine, (am Stück) mehrtägige Skidurchquerung mit täglich wechselnden Tagesziel verlangt, wo jeden Tag an einem anderen Ort bzw. in einer anderen Geländekammer nächtigt. Bitte pro Zeile Ausgangspunkt, Tagesziel (höchster Punkt, Gipfel) und den Nächtigungsort (Hütte) eintragen.
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt beim Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer und ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
→ Vollendung des 18. Lebensjahres
→ Sportmedizinisches Bestätigung über den Gesundheits- und Konditionszustand des Bewerbers
(nicht älter als 6 Monate)
Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen (Winter und Sommer) und pro Prüfungsteil ist ein Unkostenbeitrag von € 140 zu entrichten.
Im Winter jeden Jahres findet die Eignungsprüfung im Bereich Schifahren mit Aufstieg und Abfahrt, anschließend die Prüfungen Steileis und Eis leicht statt (insgesamt 3 Tage)
Nach dem ersten Teil erfolgt im Mai / Anfang Juni die Eignungsprüfung im Felsbereich (Sportklettern, Alpin- bzw. Clean-Klettern und Fels leicht), sowie die besprechung des Tourenberichtes.
Prüfungskriterien:
Es werden die Bewerber in ihrer Gesamtheit bewertet, d.h. es werden alle Teile eines Eignungsprüfungsteiles absolviert, bevor ein Zwischen- bzw. Endergebnis bekannt gegeben wird, wodurch eine weniger gute Leistung in einer Disziplin durch einen sehr guten Antritt in einer anderen wieder ausgebessert werden kann (nur bei einem echten "Bomben-Fünfer" in einer Teilprüfung hilft die beste Leistung woanders leider nichts mehr).
Skifahren:
Aufstieg mit Skitourenausrüstung; ca. 1.000 Höhenmeter innerhalb von max. 2 Stunden
alpiner Skilauf nach dem Österr. Skilehrplan: lange und/oder kurze Radien, Rhythmuswechsel usw. in unterschiedlichen Schneearten und steilem Gelände.
Steileis:
Vorstieg einer Eiskletterroute am Eisfall: Klettern an vorgesetzten Sicherungspunkten und eingehängten Expressschlingen im senkrechten Gelände (Schwierigkeit: ca. WI4-5)
Eis-Leicht:
Bewältigung verschiedener Aufgaben wie Auf- und Abstieg in 40 Grad geneigtem Gelände, Querungen in Allzackentechnik (Eckensteintechnik),Frontalzackentechnik bis 90 Grad Neigung.
Sportklettern und Clean-Klettern:
Sturzfreie Begehung (rotpunkt) von Routen bis VII+ (UIAA)
Routen bis einschließlich Schwierigkeitsgrad VI+ (UIAA) sind mit mobilen Sicherungsmitteln (Keile, Friends) selbst abzusichern
Fels-Leicht:
Sicheres seilfreies Klettern bis einschließlich Schwierigkeitsgrad III mit steigeisenfesten Schuhen
Kletterstellen bis zum V. Schwierigkeitsgrad (UIAA) müssen mit Kletterschuhen mit Profilsohle geklettert werden.
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt in Tirol über die Bergführersektionen bzw. den Tiroler Bergsportführerverband, der die Anmeldung an die Bundessportakademie Innsbruck weiterleitet. Auf die frühe Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bergführersektion wird besonders hingewiesen.
EU-Bürger, die die Ausbildung in Österreich machen wollen, wenden sich ebenfalls an ihre nächst gelegene Sektion bzw. den Tiroler Bergsportführerverband.
Zur Vorbereitung auf die sehr anspruchsvolle Eignungsprüfung bietet der Tiroler Bergsportführerverband spezielle Vorbereitungskurse an. Informationen dazu erhalten Sie bei der Geschäftsstelle oder auf der Homepage unter Ausbildung:
Email: office@bergsportfuehrer-tirol.at
bzw. auf der Tiroler Homepage - siehe unter Ansprechpartner Sektionen, Länder und Bundessportakademie
Bergsportführerverband:
Mentlgasse 2
6020 Innsbruck
Tel.: 06641916026
Email: office@bergsportfuehrer-tirol.at
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben
b) die Eignungsprüfung vor der Prüfungskommission erfolgreich abgelegt haben
c) Sportmedizinisches Untersuchungszeugnis über den Gesundheits- und Konditionszustand
des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate)
Hinweis:
Die Aufnahmewerber werden auf folgende gesetzliche Bestimmungen bei der Verleihung (Autorisierung) als Tiroler Schluchtenführer aufmerksam gemacht.
Gemäß § 4 des Tiroler Bergsportführergesetzes sind die Voraussetzungen für die Verleihung der Befugnis als Berg- Und Schirführer durch die Bezirksverwaltungsbehörde folgende:
(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat einer Person auf ihren Antrag die Befugnis als Berg- und
Schiführer zu verleihen, wenn sie
a) eigenberechtigt ist,
b) verlässlich, körperlich und geistig geeignet und fachlich befähigt ist,
c) ausreichend haftpflichtversichert ist und
d) im Fall der Fremdsprachigkeit über die im Interesse der Sicherheit der Gäste
unbedingt erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
(2) Die fachliche Befähigung hat der Antragsteller durch das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung
der Berg- und Schführerprüfung nachzuweisen.
Im übrigen laut § 4 Abs. 2, 3, 4 zweiter und dritter Satz, 5 und 6 sinngemäß.
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