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Wie erkennt man einen Berg- und Skiführer

Bis ein/e Berg- und SkiführerIn einen Gast selbständig in die Bergwelt führen darf, muss er/sie eine umfassende zweijährige Ausbildung absolvieren. Und selbst danach nimmt er/sie laufend an gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen teil, damit der hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandard erhalten bleibt. 

Mit sehr viel Umsicht und Erfahrungen führen die Tiroler Berg- und Skiführer ihre Gäste seit vielen Jahren zu deren Wunschzielen im gesamten Alpenraum. Man trifft sie aber auch auf fremdem Terrain an, denn sie arbeiten auch als Guides in den verschiedensten Gebirgen weltweit. Gerade die Gebirgswelt in den unterschiedlichen Bergen und Kontinenten erfordert enorme Vorsicht bei der Durchführung einer Tour.

Ein geprüfter und autorisierter Tiroler Berg- und Skiführer kann sich ausweisen, fragen Sie daher immer nach diesem Abzeichen und seinem Ausweis.

Logo der Tiroler Berg- und Skiführer 
Logo der Tiroler Berg- und Skiführer
Logo des Österreichischen Verbandes 
Logo des Österreichischen Verbandes
Vorderseite Ausweis Tiroler Berg- und Skiführer 
Vorderseite Ausweis Tiroler Berg- und Skiführer
Vorderseite IVBV Ausweis 
Vorderseite IVBV Ausweis
Vorderseite Berg- und Skiführeranwärterausweis 
Vorderseite Berg- und Skiführeranwärterausweis
Logo des IVBV  
Logo des IVBV
Rückseite Ausweis Tiroler Berg- und Skiführer 
Rückseite Ausweis Tiroler Berg- und Skiführer
Rückseite IVBV Ausweis 
Rückseite IVBV Ausweis
Berg- und Skiführer Ausweis 
Berg- und Skiführer Ausweis
 

Wichtige Punkte am Ausweis:

1. Name 
2. Lizenznummer
3. Zusatzausbildung (z.B. Canyoning usw.)
4. Geburtdatum
5. Ort und Straße
6. Jahresmarken dem Jahr entsprechend

Achtung, ein Ausweis ist nur mit aktueller Jahresmarke gültig!

Umfang der Befugnis

Der Umfang der Befugnis wird im Tiroler Bergsportführergesetz unter § 3 geregelt und beinhaltet folgend Punkte:

1.) Berg- und Skiführer sind zum erwerbsmäßigen Führen und Begleiten von Personen bei Berg- und Sitouren (z. B.: Klettersteig-, Kletter-, Hoch-, Alpin-, Ski-, Eisklettertouren usw.) befugt.

2.) Ein Berg- und Skiführer darf überdies seine Gäste
a) zur Vorbereitung einer geplanten Skitour höchstens einen Tag lang und während des Bestehens objektiver Gefahren, die dem Antritt einer geplanten Skitour entgegenstehen, in den für Skitouren erforderlichen Fertigkeiten des Skilaufens unterweisen und
b) beim Skilaufen auf Skirouten, Skipisten und Loipen führen oder begleiten.

3.) Ein Berg- und Skiführer darf die zur Durchführung einer geplanten Berg- oder Skitour erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen.

4.) Ein Berg- und Skiführer darf zu seiner Unterstützung bei der Ausübung von Tätigkeiten nach Abs. 1 höchstens einen Berg- und Skiführeranwärter heranziehen.

5.) Personen, denen die Befugnis als Berg- und Skiführer verliehen wurde, sind zur Führung der Berufsbezeichnung "Berg- und Skiführer" berechtigt.

Kontakt

Tiroler Bergsportführerverband
Mentlgasse 2
6020 Innsbruck

+43 512 556214
E-Mail schreiben

Telefonische Bürozeiten aktuell:

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  • Di - Mi 14:30 - 18:30 Uhr

Persönliche Termine nur nach Vereinbarung, das Büro ist momentan nicht regelmäßig besetzt!

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