Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung der Befugnis als Bergwanderführer an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entsprechend ihrem (Haupt- oder Neben-)Wohnsitz.
- Ihr Wohnsitz ist in der Stadt Innsbruck - Stadtmagistrat Innsbruck
- Ihr Wohnsitz ist in einem Bezirk Tirols - Jeweilige Bezirkshauptmannschaft
- Ihr Wohnsitz ist außerhalb Tirols - Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Antragsformular:
DOWNLOAD auf www.tirol.gv.at/sport/bergsport/bergsportfuehrer/
Dem Antragsformular sind beizulegen:
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Bergwanderführerprüfung
- Fortbildungsbestätigung des Tiroler Bergsportführerverbandes gemäß
TBSFG Art.II, Abs.5 (nur, wenn die Bergwanderführerprüfung vor
1. Juli 2014 abgelegt wurde)
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Strafregisterbescheinigung (nur, wenn Hauptwohnsitz noch nicht länger
als 5 Jahre in Österreich besteht; nicht älter als 3 Monate und in Original)
- Ärztliches Attest über körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 3 Monate)
- Meldebestätigung (nicht erforderlich bei Wohnsitz in Österreich)
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
(mind. € 10 Mio. Deckungssumme; nicht älter als 3 Monate)*
- Passbild (für die neuen Ausweise im Scheckkartenformat in digitaler Form)
* Da der Mitgliedsbeitrag für die Pflichtmitgliedschaft zum Tiroler Bergsportführerverband auch die Berufshaftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe umfasst, dient die Einzahlungsbestätigung des Mitgliedsbeitrages beim Tiroler Bergsportführerverbandes als Nachweis der Haftpflichtversicherung.
Für die Kontodaten zur einzahlung des MB Beitrages bitten den Tiroler Bergsportführerverband kontaktieren.
Die Sektionen des Tiroler Bergsportführerverbandes:
Sektion Innsbruck (Stadt Innsbruck, Bezirk Innsbruck Land ausgenommen Stubaital)
Sektion Stubai (Stubaital)
Sektion Reutte (Bezirk Reutte)
Sektion Landeck-Westtirol (Bezirk Landeck)
Sektion Wildspitze (Bezirk Imst)
Sektion Zillertal (Bezirk Schwaz)
Sektion Kitzbühel (Bezirk Kitzbühel)
Sektion Kufstein (Bezirk Kufstein)
Sektion Osttirol (Bezirk Lienz)
Nicht in Tirol wohnhafte Personen werden in der Regel der Sektion Innsbruck des Tiroler Bergsportführerverbandes zugewiesen.
Tiroler Bergsportführerverband
Mentlgasse 2
6020 Innsbruck
+43 512 556214
E-Mail schreiben
Telefonische Bürozeiten aktuell:
Persönliche Termine nur nach Vereinbarung, das Büro ist momentan nicht regelmäßig besetzt!
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