Ein Schluchtenführer (Canyoningführer) verfügt über eine umfassende Ausbildung und nimmt laufend an gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen teil.
Mit sehr viel Umsicht und Erfahrungen führen die Tiroler Schluchtenführer (Canyoningführer) ihre Gäste seit vielen Jahren durch die unwegsamsten Schluchten in den Alpen. Man trifft aber auch auf fremdem Terrain an, denn sie arbeiten auch als Guides in den verschiedensten Canyons weltweit. Gerade ein so unberechenbares Element wie Wasser erfordert enorme Vorsicht bei der Durchführung einer Canyoningtour.
Ein geprüfter und befugter („autorisierter“) Tiroler Schluchtenführer (Canyoningführer) kann sich ausweisen, fragen Sie daher immer nach diesem Zeichen oder Ausweis.
1. Name
2. Lizensnummer
3. Befugnis
4. Geburtdatum
5. Ort und Straße
6. Jahresmarken dem Jahr entsprechend
Achtung, ein Ausweis ist nur mit aktueller Jahresmarke gültig!
Der Umfang der Befugnis wird im Tiroler Bergsportführergesetz unter § 20 geregelt und beinhaltet folgende Punkte:
1.) Schluchtenführer (Canyoningführer) sind zum erwerbsmäßigen Führen und Begleiten von Personen bei Schluchtentouren ohne Benützung eines Wasserfahrzeuges oder eines sonstigen Schwimmkörpers berechtigt.
2.) Ein Schluchtenführer (Canyoningführer) darf die zur Durchführung einer geplanten Schluchtentour erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen.
3.) Personen, denen die Befugnis als Schluchtenführer (Canyoningführer) verliehen wurde, sind zur Führung der Berufsbezeichnung "Schluchtenführer" berechtigt.
Tiroler Bergsportführerverband
Mentlgasse 2
6020 Innsbruck
+43 512 556214
E-Mail schreiben
Bürozeiten:
Das Büro ist von 22. bis 31. Mai nicht besetzt!
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