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Weg zur Befugnis Sportkletterlehrer

Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung der Befugnis als Sportkletterlehrer an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entsprechend ihrem (Haupt- oder Neben-)Wohnsitz.

   - Ihr Wohnsitz ist in der Stadt Innsbruck  -  Stadtmagistrat Innsbruck
   - Ihr Wohnsitz ist in einem Bezirk Tirols  -  Jeweilige Bezirkshauptmannschaft
   - Ihr Wohnsitz ist außerhalb Tirols  -  Bezirkshauptmannschaft Innsbruck

Die Kontaktadressen der Behörden finden Sie auf www.tirol.gv.at/bezirke/

Antragsformular:
DOWNLOAD auf www.tirol.gv.at/sport/bergsport/bergsportfuehrer/

Dem Antragsformular sind beizulegen:
   - Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Sportkletterlehrerausbildung
   - Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
   - Strafregisterbescheinigung (nur, wenn Hauptwohnsitz noch nicht länger 
      als 5 Jahre in Österreich besteht; nicht älter als 3 Monate und in Original)
   - Ärztliches Attest über körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 3 Monate)
   - Meldebestätigung (nicht erforderlich bei Wohnsitz in Österreich)
   - Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung 
      (mind. € 8 Mio. Deckungssumme; nicht älter als 3 Monate) *
   - Passbild (für die neuen Ausweise im Scheckkartenformat in digitaler Form)

* Da der Mitgliedsbeitrag für die Pflichtmitgliedschaft zum Tiroler Bergsportführerverband auch die Berufs-haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe umfasst, dient die Einzahlungsbestätigung des Mitgliedsbeitrages bei der Sektion des Tiroler Bergsportführerverbandes des jeweiligen Bezirks als Nachweis der Haftpflichtversicherung. 

Die Adressen der Kassiere in den Sektionen für die Einzahlung des Mitgliedsbeitrages finden Sie auf dieser Homepage unter Sektionen.

Die Sektionen des Tiroler Bergsportführerverbandes: 

  • Sektion Innsbruck (Stadt Innsbruck, Bezirk Innsbruck Land ausgenommen Stubaital) 
  • Sektion Stubai (Stubaital) 
  • Sektion Reutte (Bezirk Reutte) 
  • Sektion Landeck-Westtirol (Bezirk Landeck) 
  • Sektion Wildspitze (Bezirk Imst) 
  • Sektion Zillertal (Bezirk Schwaz) 
  • Sektion Kitz-bühel (Bezirk Kitzbühel) 
  • Sektion Kufstein (Bezirk Kufstein)
  • Sektion Osttirol (Bezirk Lienz) 

Nicht in Tirol wohnhafte Personen wenden sich entsprechend dem Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck in der Regel an die Sektion Innsbruck des Tiroler Bergsportführerverbandes.

Download Informationen

Kontakt

Tiroler Bergsportführerverband
Mentlgasse 2
6020 Innsbruck

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Das Büro ist von 22. bis 31. Mai nicht besetzt!

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