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Weg zur Befugnis Sportkletterlehrer

Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung der Befugnis als Sportkletterlehrer an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entsprechend ihrem (Haupt- oder Neben-)Wohnsitz.

   - Ihr Wohnsitz ist in der Stadt Innsbruck  -  Stadtmagistrat Innsbruck
   - Ihr Wohnsitz ist in einem Bezirk Tirols  -  Jeweilige Bezirkshauptmannschaft
   - Ihr Wohnsitz ist außerhalb Tirols  -  Bezirkshauptmannschaft Innsbruck

Die Kontaktadressen der Behörden finden Sie auf https://www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden/

Antragsformular:
DOWNLOAD auf https://www.tirol.gv.at/sport/bergsport/bergsportfuehrerwesen/

Dem Antragsformular sind beizulegen:
   - Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Sportkletterlehrerausbildung
   - Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
   - Strafregisterbescheinigung (nur, wenn Hauptwohnsitz noch nicht länger 
      als 5 Jahre in Österreich besteht; nicht älter als 3 Monate und in Original)
   - Ärztliches Attest über körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 3 Monate)
   - Meldebestätigung (nicht erforderlich bei Wohnsitz in Österreich)
   - Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung 
      (mind. € 10 Mio. Deckungssumme; nicht älter als 3 Monate) *
   - Passbild (für die neuen Ausweise im Scheckkartenformat in digitaler Form)

* Da der Mitgliedsbeitrag für die Pflichtmitgliedschaft zum Tiroler Bergsportführerverband auch die Berufs-haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe umfasst, dient die Einzahlungsbestätigung des Mitgliedsbeitrages beim Tiroler Bergsportführerverband als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Die Kontodaten erhält man per mail an ffcbrgsprtfhrr-trlt

Die Sektionen des Tiroler Bergsportführerverbandes: 

  • Sektion Innsbruck (Stadt Innsbruck, Bezirk Innsbruck Land ausgenommen Stubaital) 
  • Sektion Stubai (Stubaital) 
  • Sektion Reutte (Bezirk Reutte) 
  • Sektion Landeck-Westtirol (Bezirk Landeck) 
  • Sektion Wildspitze (Bezirk Imst) 
  • Sektion Zillertal (Bezirk Schwaz) 
  • Sektion Kitz-bühel (Bezirk Kitzbühel) 
  • Sektion Kufstein (Bezirk Kufstein)
  • Sektion Osttirol (Bezirk Lienz) 

Nicht in Tirol wohnhafte Personen werden entsprechend dem Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck der Sektion Innsbruck des Tiroler Bergsportführerverbandes zugewiesen.

Download Informationen

Kontakt

Tiroler Bergsportführerverband
Mentlgasse 2
6020 Innsbruck

+43 512 556214
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