Treffpunkt08:30 Uhr
ZielgruppeSportkletterlehrer:innen
AusrüstungKletterausrüstung, Schreibzeug
LeitungMarkus Schwaiger, Julian Vögl
Anmeldungmarkus.schwaiger@alpenverein.at
Die Veranstaltung gilt als Fortbildung im Sinne des § 25 Absatz 2 des Tiroler Bergsportführergesetzes, nach dem jeder Sportkletterlehrer verpflichtet ist, mindestens alle 4 Jahre an einer Fortbildung teilzunehmen.
Bergsportführerinnen* leisten einen wichtigen Beitrag in der Ausbildung vieler Alpinsportler und Bergretter und tragen durch ihre Arbeit wesentlich zur Sicherheit im Bergsport bei. Außerdem ermöglichen sie ihren Gästen, in unvergesslichen Momenten die Schönheit der Tiroler und Österreichischen Bergwelt zu erleben.
Ein unflexibles, branchenfremdes und je nach Bundesland ungleich ausgelegtes Gesetz gefährdet diesen Berufsstand und alle angelehnten Bereiche.
Unterstütz uns mit deiner Unterschrift dabei, diesen Missstand zu adressieren und unseren Anliegen beim Bundesminister für Soziales Gehör zu verschaffen.