Treffpunkt07:30 Uhr
ZielgruppeBerg- und Skiführer:innen
AusrüstungEntsprechend den Themen
LeitungEgon Kleinlercher
Bis: 30. April 2024
Bei: Sektion Osttirol
Vormittag: Orientierung mit Smartphone
Nachmittag: Gehen am kurzen Seil
Die Veranstaltung gilt als Fortbildung im Sinne des § 13 Absatz 2 des Tiroler Bergsportführergesetzes, nach dem jeder Berg- und Schiführer verpflichtet ist, mindestens alle 4 Jahre an einer Fortbildung teilzunehmen.
Bergsportführerinnen* leisten einen wichtigen Beitrag in der Ausbildung vieler Alpinsportler und Bergretter und tragen durch ihre Arbeit wesentlich zur Sicherheit im Bergsport bei. Außerdem ermöglichen sie ihren Gästen, in unvergesslichen Momenten die Schönheit der Tiroler und Österreichischen Bergwelt zu erleben.
Ein unflexibles, branchenfremdes und je nach Bundesland ungleich ausgelegtes Gesetz gefährdet diesen Berufsstand und alle angelehnten Bereiche.
Unterstütz uns mit deiner Unterschrift dabei, diesen Missstand zu adressieren und unseren Anliegen beim Bundesminister für Soziales Gehör zu verschaffen.