Die Bergsportführerverbände der einzelnen Bundesländer haben die Ausbildung zentral an ihre Dachorganisation, dem Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer übertragen, der die Ausbildung gemeinsam mit der Bundessportakademie Innsbruck (BSPA) durchführt. Durch diese Zusammenarbeit mit der BSPA, handelt es sich um eine staatlich anerkannte Ausbildung und ist die einzige Möglichkeit in Österreich die Ausbildung zum international legitimierten IVBV-Bergführer.
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung muss nach dem Tiroler Bergsportführergesetz bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde um die Befugnis ("Autorisierung") zum staatlich geprüften Berg- und Skiführer angesucht werden.
Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen (Winter und Sommer). Pro Prüfungsteil ist ein Unkostenbeitrag von € 140 zu entrichten. Im Winter jeden Jahres (Ende Jänner/Anfang Februar) findet die Eignungsprüfung im Bereich Skifahren mit Aufstieg und Abfahrt, anschließend die Prüfungen Steileis und Eis leicht statt (insgesamt 3 Tage).
Wer den ersten Teil positiv absolviert hat, kann im Mai/Juni zur Eignungsprüfung im Felsbereich (Sportklettern, Alpin- bzw. Clean-Klettern und Fels leicht) antreten. Nach erfolgreicher Besprechung des Tourenberichtes kann man Ausbildung beginnen.
Pro Teil der Aufnahmeprüfung ist eine pauschale Aufwandsentschädigung von € 140.- zu entrichten, unabhängig davon, ob Teilprüfungen angerechnet werden.
Für den vom Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer durchgeführten ersten Ausbildungsteil mit insgesamt 8 Teilkursen (ca. 56 Kurstage), fallen Kosten von ca. € 5.500.- an, welche alle Kursunterlagen, Versicherung, Ausbilderkosten, usw. enthalten – die Teilnehmer müssen nur noch für Anreise, Unterkunft/Verpflegung und etwaig benötigte Ausrüstung selbst aufkommen.
Für die anschließende staatliche Berg- und Skiführerausbildung an der BSPA Innsbruck fallen keine weiteren Ausbildungskosten an (außer wiederum Anreise, Unterkunft/Verpflegung und etwaig benötigte Ausrüstung).
Die Ausbildung zum Berg- und Schiführer beinhaltet folgende Kurse:
Theoriekurs I: 3 Tage
Sportklettern: 7 Tage
Skitechnik I: 4 Tage
Skitouren: 9 Tage
Skihochtouren: 8 Tage
Felskurs I: 10 Tage
Eisfallklettern: 8 Tage
Skitechnik II: 9 Tage
Die Kurse müssen, nachdem sie inhaltlich aufeinander aufbauen, in der oben angegebenen Reihenfolge, binnen zwei Jahren, positiv absolviert werden. Anschließend kann man zur staatlichen Berg- und Skiführerausbildung an der BSPA Innsbruck antreten, welche mit dem Aspirantenprüfungskurs beginnt und dann in insgesamt 40 Ausbildungstagen folgende Kurse beinhaltet:
Hochtouren I und Anwärterprüfungskurs: 8 Tage (Juli)
Praxistage unter direkter Aufsicht: 7 Tage
Felskurs II: 7 Tage (Sept)
Theoriekurs II: 3 Tage (Okt)
Freeriden: 7 Tage (März)
Skihochtouren-Durchquerung: 6 Tage (April)
Hochtouren II: 9 Tage (Juni/Juli)
Abschlussprüfung in Chamonix: 2 Tage (Juli)
Die Ausbildung umfasst die ganze Palette des alpinen Bergsteigens in Theorie und Praxis. Als Zusatzqualifikation kann die Befugnis zum IVBV Canyoning-Führer oder Industriekletterer erworben werden.
Zudem müssen zwischen dem Anwärterprüfungskurs und dem Abschluss der Ausbildung mind. 21 Führungs-Praxistage nachgewiesen werden.
Winterteil (Ski, Steileis und Eis leicht): 24.-26. Jänner 2022
Sommerteil (Sportklettern, Fels leicht und Tourenbericht): 03.-05.6.2022
Für die Aufnahme in die Bergführerausbildung ist neben der erfolgreich bestandenen Eignungsprüfung auch der eingereichte Tourenbericht entscheidend.
Hier der aktuell geforderte Tourenbericht zum Download
5 kombinierte Touren (Wechsel Gletscher/Eis – Fels) mit Kletterpassagen mindestens im 3. Schwierigkeitsgrad
Ganz klassische Gipfelanstiege, wie man sie im ganzen glazialen Alpenraum findet – der Wechsel Gletscher – Fels – Eis muss auf dem Anstieg liegen und die Mitnahme der kompletten Hochtourenausrüstung (Steigeisen, Pickel, Siel, Gurt, usw.) erfordern.
5 Touren auf 4000m-Gipfeln (Westalpenhochtouren) in mindestens 2 verschiedenen Gebirgsregionen
Hier zählt jeder Gipfel über 4.000 m Seehöhe, der überwiegend aus eigener Kraft (ohne Seilbahn bzw. Überfahren von hohen Pässen mit KFZ, udgl.) bestiegen wurde. Mindestens zwei verschiedene Gebirgsgruppen bedeutet auch, dass man hierzu mindestens einmal die Ostalpen verlassen muss(te), denn bekanntlich gibt’s hier ja nur eine Erhebung mit entsprechenden Eigenschaften, wobei hier natürlich auch entsprechende Gipfel weit außerhalb Europas angeführt werden können.
5 Skihochtouren (Skitouren im vergletscherten Hochgebirge):
Hier ist entscheidend, dass sich Aufstieg bzw. Abfahrt im vergletscherten Gelände befinden und man die entsprechenden alpinen Gefahren einkalkulieren musste (angeseiltes Abfahren bzw. Aufsteigen ist nicht obligat, dessen grundsätzliche Möglichkeit sollte aber einkalkuliert worden sein)
Mehrtägige Skihochtouren-Durchquerung (ca. 5 Tage Durchquerung einer Gebirgsgruppe mit täglichem Stützpunktwechsel):
Hier wird eine, (am Stück) mehrtägige Skidurchquerung mit täglich wechselnden Tagesziel verlangt, wo jeden Tag an einem anderen Ort bzw. in einer anderen Geländekammer nächtigt. Bitte pro Zeile Ausgangspunkt, Tagesziel (höchster Punkt, Gipfel) und den Nächtigungsort (Hütte) eintragen.
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt beim Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer und ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Die Anmeldung zur nächsten Eignungsprüfung und die ärztliche Bestätigung muss beim Österreichischen Bergführerverband eingereicht werden. Link zum Onlineformular
Tel. +43 (0) 677 62803100
Email: office@bergfuehrer.at
Homepage: www.bergfuehrer.at
Die Aufnahmewerber werden auf folgende gesetzliche Bestimmungen bei der Verleihung (Autorisierung) als Tiroler Schluchtenführer aufmerksam gemacht. Gemäß § 4 des Tiroler Bergsportführergesetzes sind die Voraussetzungen für die Verleihung der Befugnis als Berg- und Schiführer durch die Bezirksverwaltungsbehörde folgende:
(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat einer Person auf ihren Antrag die Befugnis als Berg- und Schiführer zu verleihen, wenn sie
a) eigenberechtigt ist,
b) verlässlich, körperlich und geistig geeignet und fachlich befähigt ist,
c) ausreichend haftpflichtversichert ist und
d) im Fall der Fremdsprachigkeit über die im Interesse der Sicherheit
der Gäste unbedingt erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
(2) Die fachliche Befähigung hat der Antragsteller durch das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Schluchtenführerprüfung nachzuweisen. Im übrigen laut § 4 Abs. 2, 3, 4 zweiter und dritter Satz, 5 und 6 sinngemäß.
Tiroler Bergsportführerverband
Mentlgasse 2
6020 Innsbruck
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