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Weg zur Befugnis

  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung der Befugnis als Berg- und Skiführer an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entsprechend ihrem (Haupt- oder Neben-)Wohnsitz.       
  • Ihr Wohnsitz ist in der Stadt Innsbruck  -  Stadtmagistrat Innsbruck     
  • Ihr Wohnsitz ist in einem Bezirk Tirols  -  Jeweilige Bezirkshauptmannschaft     
  • Ihr Wohnsitz ist außerhalb Tirols  -  Bezirkshauptmannschaft Innsbruck 

Die Kontaktadressen der Behörden finden Sie auf https://www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden/

Antragsformular: Download auf https://www.tirol.gv.at/sport/bergsport/bergsportfuehrerwesen/

Dem Antragsformular sind beizulegen:    

  • Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Berg- und Skiführerprüfung    
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)    -
  • Strafregisterbescheinigung (nur, wenn Hauptwohnsitz noch nicht länger als 5 Jahre in Österreich besteht; nicht älter als 3 Monate und in Original)     
  • Ärztliches Attest über körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 3 Monate)     
  • Meldebestätigung (nicht erforderlich bei Wohnsitz in Österreich)    -
  • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung (mind. € 10 Mio. Deckungssumme; nicht älter als 3 Monate) *
  • Passbild (für die neuen Ausweise im Scheckkartenformat in digitaler Form) 


* Da der Mitgliedsbeitrag für die Pflichtmitgliedschaft zum Tiroler Bergsportführerverband auch die Berufs-haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe umfasst, dient die Einzahlungsbestätigung des Mitgliedsbeitrages beim Tiroler Bergsportführerverbandes als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Je nach Wohnsitz werden die Mitglieder dann den Sektionen zugewiesen.

Die Sektionen des Tiroler Bergsportführerverbandes:  

  • Sektion Innsbruck (Stadt Innsbruck, Bezirk Innsbruck Land ausgenommen Stubaital)  
  • Sektion Stubai (Stubaital)   
  • Sektion Reutte (Bezirk Reutte)  
  • Sektion Landeck-Westtirol (Bezirk Landeck)  
  • Sektion Wildspitze (Bezirk Imst)  
  • Sektion Zillertal (Bezirk Schwaz)  
  • Sektion Kitz-bühel (Bezirk Kitzbühel)   
  • Sektion Kufstein (Bezirk Kufstein) 
  • Sektion Osttirol (Bezirk Lienz)  

Nicht in Tirol wohnhafte Personen werden entsprechend des Zuständigkeitsbereiches der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck der Sektion Innsbruck des Tiroler Bergsportführerverbandes zugewiesen.

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Mentlgasse 2
6020 Innsbruck

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