Berg- und Hochtouren, Gletscherwanderungen, Mehrseillängen-Klettertouren, Skitouren und vieles mehr: Tiroler Berg- und Skiführer:innen sind kompetente Begleiter:innen im alpinen Gelände und ermöglichen ihren Gästen einzigartige Bergsporterlebnisse.

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NEU - Nachwuchsprogramm Bergführer:innen

Höher, steiler, Bergführer:in!

Bist du bereit für den Aufstieg? Dann werde zertifizierte:r Berg- und Skiführer:in! Führe gleichgesinnte Bergenthusiasten auf (hoch-)alpinen Touren und ermögliche ihnen einzigartige alpine Erlebnisse. Mach deine Leidenschaft zum Beruf und die Berge zu deinem Arbeitsplatz. Bei deiner Ausbildung zum/zur zertifizierten Berg- und Skiführer:in unterstützt dich der Tiroler Bergsportführerverband ab April 2024 mit einem maßgeschneiderten Nachwuchsförderprogramm.

Weitere Informationen findet ihr hier.

Wozu braucht man eine:n Tiroler Berg- und Skiführer:in?

Wer die Faszination alpiner Berg- und Hochtouren erleben will, muss in mehreren Bergsportarten sattelfest sein, im Wandern und Bergsteigen ebenso wie im Klettern, Gletschergehen und Skitourengehen im freien Gelände. Der sichere Umgang mit Steigeisen und Seil sind ebenso unerlässlich wie körperliche Fitness, Kondition und Trittsicherheit.

Die Tiroler Berg- und Skiführer:innen sind aufgrund ihrer Erfahrung und ihrer umfangreichen gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung Bergsportspezialist:innen in allen Disziplinen. Bei geführten Touren ermöglichen Sie ein Höchstmaß an Sicherheit und Qualität der Touren und können Risiken für die Tourenteilnehmer:innen auf ein Minimum reduzieren.

Welche Ausbildung hat ein:e Tiroler Berg- & Skiführer:in?

Berg- und Skiführer:innen sind Allround-Alpinist:innen und durchlaufen eine der umfangreichsten alpinen Ausbildungen der Welt. Diese Ausbildung bietet in Österreich der Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer (VÖBS) in Kooperation mit der Bundessportakademie Innsbruck (BSPA) an. Es ist eine staatlich anerkannte Ausbildung und zugleich die einzige Möglichkeit in Österreich, nach den Regeln der internationalen Vereinigung der Bergführerverbände (IVBV) legitimierte:r Berg- und Skiführer:in zu werden.

Die intensive Ausbildung beginnt mit einer Eignungsprüfung. Daran schließt der erste Ausbildungsteil (56 Ausbildungstage) an, der Voraussetzung für die Anwärterprüfung ist. Die erfolgreiche Absolvierung der Anwärterprüfung berechtigt zur Absolvierung des zweiten Ausbildungsteils im Umfang von 40 Ausbildungstagen. Vor der finalen Abschlussprüfung müssen zudem 14 Führungstage nachgewiesen werden. Weitere Details finden Sie hier:

Wie erkennt man ein:e Tiroler Berg- und Skiführer:in?

Ein:e geprüfte:r und autorisierte:r Tiroler Berg- und Skiführer:in kann sich ausweisen und trägt immer das folgende offizielle Logo der Berufsgruppe:

           

European Professional Card (EPC) - Anleitung

Die European Professional Card (EPC) wurde von der europäischen Kommission zur Erleichterung der dauerhaften, grenzüberschreitenden Ausübung mobiler Berufe, z.B. wie Architekt:innen, Krankenpfleger:innen und eben Bergführer:innen, eingerichtet.

Vereinfacht dargestellt muss jede:r Bergführer:in der/die sich über den Ausflugsverkehr hinaus (mehr als 10Tage) in einem andern Land tätig ist, dort auch autorisieren lassen (streng genommen gilt das in Österreich sogar, wenn man in anderen Bundesländern mehr als diese 10 Tage beruflich unterwegs ist). Der EPC vereinfacht dieses Autorisierungsprozedere, indem man das relativ einfach von zu Hause aus machen kann und nicht die lokalen Behörden vor Ort kontaktieren bzw. aufsuchen muss.

Der Verband hat für alle Berg- und Skiführer:innen eine Anleitung erstellt wie man zur European Professional Card (EPC) kommt.

Was darf ein:e Tiroler Berg- und Skiführer:in?

Aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer laufenden Weiterbildungen haben die Tiroler Berg- und Skiführer:innen laut dem Tiroler Bergsportführergesetz folgende Befugnisse:

  1. Berg- und Skiführer:innen sind zum erwerbsmäßigen Führen und Begleiten von Personen bei Berg- und Skitouren (z. B.: Klettersteig-, Kletter-, Hoch-, Alpin-, Ski-, Eisklettertouren usw.) befugt.
  2. Ein:e Berg- und Skiführer:in darf überdies seine Gäste
    1. zur Vorbereitung einer geplanten Skitour höchstens einen Tag lang und während des Bestehens objektiver Gefahren, die dem Antritt einer geplanten Skitour entgegenstehen, in den für Skitouren erforderlichen Fertigkeiten des Skilaufens unterweisen und
    2. beim Skilaufen auf Skirouten, Skipisten und Loipen führen oder begleiten.
  3. Ein:e Berg- und Skiführer:in darf die zur Durchführung einer geplanten Berg- oder Skitour erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen.
  4. Ein:e Berg- und Skiführer:in darf bei der Ausübung von Tätigkeiten nach Abs. 1 zur Unterstützung höchstens eine:n Berg- und Skiführeranwärter:in heranziehen.
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