Mit Tiroler Bergwanderführer:innen entdecken unsere Gäste die atemberaubende Schönheit der heimischen Berg- und Tierwelt, kulturelle Schätze und botanische Geheimnisse, Almen, Hütten und Wasserfälle. Sicher und zu jeder Jahreszeit – ob auf Schusters Rappen durch die Alpen oder auf Schneeschuhen durch die tief verschneite Winterlandschaft.

Alles zum Thema Bergwanderführer:in

Wozu braucht man eine:n Tiroler Bergwanderführer:in?

Das Erkunden der alpinen Berglandschaft auf Schusters Rappen hat in den letzten Jahren einen wahren Boom erfahren: Beim Wandern hat man Zeit für sich selbst, erholt und entspannt sich, man fordert sich aber auch und lernt ganz nebenbei andere Gegenden und Kulturen kennen oder entdeckt neue Themenschwerpunkte.

Abgesehen davon, dass in Tirol kommerziell geführte Wanderungen nur mit entsprechendem Qualifikationsnachweis (mindestens dem/der Tiroler Bergwanderführer:in) durchgeführt werden dürfen, erfordert sicheres Bergwandern natürlich viel Wissen und Erfahrung. Die geprüften Tiroler Bergwanderführer:innen stimmen die Touren speziell auf die Wünsche ihrer Gäste ab und machen sie zu einem entschleunigten Naturerlebnis.

Welche Ausbildung hat ein:e Tiroler Bergwanderführer:in?

Die Ausbildung zum bzw. zur Tiroler Bergwanderführer:in ist gesetzlich reglementiert und findet in drei Modulen über einen Zeitraum von mind. 16 Ausbildungstagen statt. Dabei werden Kandidat:innen zunächst im Herbst auf ihre Voraussetzungen überprüft und in die Grundlagen des Alpinsports ‚Bergwanderführen‘ eingeführt. Anschließend werden wesentliche Elemente der alpinen Sicherheit im Winter vermittelt mit einem Schwerpunkt auf Schneeschuhwandern und Lawinenkunde. Der abschließende Sommerteil der Ausbildung im Obernbergtal vertieft das erlernte Wissen weiter, fordert Kandidat:innen in allen Fragen der Tourenplanung und -führung sowie rund um die Themen der Meteorologie, Biologie und Geologie und festigt bestehendes Wissen im Bereich Orientierung, Navigation und Alpine Erste Hilfe.

Die Ausbildung schließt mit einer kommissionellen theoretischen und praktischen Prüfung ab.

Mehr zur Ausbildung der Tiroler Bergwanderführer:innen gibt es hier.

Wie erkennt man ein:e Tiroler Bergwanderführer:in?

Ein:e geprüfte:r und autorisierte:r Tiroler Bergwanderführer:in kann sich ausweisen – er und sie muss folgendes Abzeichen tragen und einen gültigen Ausweis vorweisen können:

     

     

Registrierung in anderen Ländern

Grundsätzlich gilt, dass die Berufsberechtigung des bzw. der Tiroler Bergwanderführers:in als gesetzliche geregelte Ausbildung in Tirol eine umfassende Anrechnung erfahren sollte. Dies wird lt. EU-Dienstleistungsrichtlinie damit begründet, dass derart geregelte Berufsausbildungen im gesamten EU-Ausland anzurechnen sind. Natürlich gibt es in dieser Direktive auch Ausnahmen, somit ist die Sache in der Praxis nicht ganz so einfach. Jedenfalls gilt soweit:

  • Im Ausflugsverkehr gilt in der gesamten EU und der Schweiz (auf Basis eines Freizügigkeitsabkommen zwischen EU und der Schweiz) grundsätzlich eine Anmeldepflicht – d.h., man muss die Behörden im Gastland vorab von der Führungstätigkeit informieren. Das ist innerhalb Österreichs sowie in Deutschland (keine gesetzliche Regelung) und Südtirol (bilaterales Abkommen) kein Problem, führt aber in anderen EU-Ländern meist zu ablehnenden Bescheiden. Der TBSFV ist derzeit betreffend Italien und Frankreich dabei, die Frage gerichtlich auszujudizieren – dabei haben wir bereits Zwischenerfolge erzielt, sind allerdings von einer eindeutigen, endgültigen Regelung noch weit entfernt.
  • Im Niederlassungsverkehr (ihr wollt euch permanent in einem EU-Mitgliedsland aufhalten und dort den Beruf ausüben) ist das wieder eine andere Angelegenheit – in jedem Fall muss man dort mit den zuständigen Behörden zumeist einen Akkreditierungsprozess durchlaufen.

Bei weiteren Fragen könnt ihr euch gerne an uns wenden: office@bergsportfuehrer-tirol.at

Was darf ein:e Tiroler Bergwanderführer:in?

Der Umfang der Befugnisse der Tiroler Bergwanderführer:innen wird im Tiroler Bergsportführergesetz unter § 15 geregelt und beinhaltet folgende Punkte:

  • Tiroler Bergwanderführer:innen sind zum erwerbsmäßigen Führen und Begleiten von Personen bei Bergwanderungen auf Wegen, deren Schwierigkeitsgrad jenen der nach den Richtlinien der Landesregierung über die Markierung von Bergwegen rot zu markierenden Wege nicht übersteigt, und im höchstens mittelschwierigen weglosen Gelände befugt.Im Winter
    – dürfen nur- höchstens mittelschwierige Wege, die offenkundig nicht von Lawinen bedroht sind,
    – darf höchstens mittelschwieriges wegloses Gelände, das offenkundig nicht von Lawinen bedroht ist, sowie
    – dürfen auf Gletschern vom Wegehalter geöffnete Winterwanderwege begangen werden.
  • Tiroler Bergwanderführer:innen sind des Weiteren zum erwerbsmäßigen Unterweisen von Personen in den Fertigkeiten des Bergwanderns und zur Vermittlung von Kenntnissen hierüber berechtigt.
  • Ein:e Tiroler Bergwanderführer:in darf die zur Durchführung einer geplanten Bergwanderung erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen.
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