Tirol ist das erste Land in dem kommerzielles Führen von Bergwandertouren durch die Landesregierung gesetzlich geregelt wurde. Damit wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um die kommerziell geführten Touren die in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sind, sicherer zu machen. Dafür wurde im Tiroler Bergsportführergesetz die gesetzliche Novelle für den Bergwanderführer verankert.
Unter der Federführung der Sportabteilung des Landes Tirol wird laut Gesetz, der Tiroler Bergsportführerverband beauftragt, die Ausbildung zum Tiroler BergwanderführerIn durchzuführen. Die Ausbildung wird durch ein Ausbildungsteam des Verbandes durchgeführt. Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung muss laut Landesgesetz bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft die Befugnis zum autorisierten und geprüften BergwanderführerIn erworben werden.
Der zweimal einwöchig dauernde Kurs umfasst die Planung und Führung von Bergwandertouren im gesetzlich vorgegebenen Bereich, wobei der Winterteil als erster Kurs besucht werden muss.
Die aktuellen Ausbildungskurse zum autorisierten und geprüften Tiroler BergwanderführerIn finden sie auf der Homepage unter Ausbildungen (oben in der Menüleiste)!
In Tirol kann jede Person mit der Bergwanderführerausbildung beginnen, wenn die unten angeführten Kriterien erfüllt werden.
Personen muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und über Fertigkeiten und Kenntnisse im Bergwandern verfügen, die die erfolgreiche Ablegung der Bergwanderführerprüfung nach der Teilnahme am Ausbildungslehrgang erwarten lassen.
Diese Fertigkeiten und Kenntnisse umfassen insbesondere:
- konditionelle Voraussetzung für Tagestouren bis zu 5 h und 400 Hm/h
- sicheres Begehen von steilen Hängen (ca. 30°) im Sommer und Winter
- schwindelfreies, trittsicheres Gehen im weglosen Gelände
- Vorkenntnisse mit Schneeschuhen
Prüfungsfächer:
Berufskunde und Vorschriften über das Bergsportführerwesen
Natur- und Umweltkunde
Tourismuskunde
Körperlehre und Erste Hilfe
Tourenplanung und Tourenführung
sommerliche und winterliche Berggefahren
Unfallkunde
Wetterkunde
Orientierungskunde
Ausrüstungskunde
Diese Fächer werden während der Ausbildung praktisch und theoretisch unterrichtet. Der Theorieunterricht wird immer durch langjährige Ausbildner oder Gastreferenten abgehalten und dauern unterschiedlich lange.
Die praktischen Teile umfasst die Gegenstände Lehrwanderungen unter besonderer Berücksichtigung der Bereiche Tourenplanung und Tourenführung sowie Sicherheit und Orientierung beim Bergsteigen, Bergrettung und Erste Hilfe
Die Ausbildung teilt sich in der zwei Bereiche:
Winterausbildung: 9 Tage
Sommerausbildung: 7 Tage
Abschlussprüfung:
Dauer einen Tage. Zu dieser Abschlussprüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, die alle Theorieprüfungen, praktischen Teilprüfungen und Anforderungen positiv erfüllt haben. Sollte ein Kandidat die Voraussetzungen für die Abschlussprüfung nicht erfüllen, dann muss er den Kurs wiederholen.
Autorisierung:
Erst wenn all diese Kriterien erfüllt sind, kann sich der Kandidat bei der zuständigen Behörde autorisieren lassen und ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt Bergwanderungen laut dem Gesetz anzubieten und zu führen.
Grundsätzlich muss ein Kandidat ca. 16 Tage absolvieren, bis er Tiroler Bergwanderführer ist.
Die Kosten für die verschiedenen Ausbildungskurse zum Tiroler Bergwanderführer belaufen sich auf ca. 2800,-- Euro (Stand 2020), die Teilnehmer müssen nur noch für benötigte Ausrüstung selbst aufkommen.
Im Preis inbegriffen ist die Unterkunft mit Halbpension im Doppelzimmer mit Dusche, Ausbilder, Referenten, Gebietskarten und Kursunterlagen, Prüfungsgebühr.
Die aktuellen Ausbildungstermine zum autorisierten und geprüften Tiroler BergwanderführerIn finden sie auf der Homepage unter Ausbildungen.
1. Kursteil "Winterkurs":
Dieser Kursteil wird in zwei Teile aufgeteilt und findet fast immer im Oktober und Jänner statt.
2. Kursteil "Sommerkurs":
Dieser Kursteil findet fast immer im Mai statt.
Die Anmeldung erfolgt über die jeweiligen Bergführersektionen, oder die Geschäftstelle des Tiroler Verbandes.
Adresse:
Tiroler Bergsportführerverband
Mentlgasse 2
6020 Innsbruck
Tel.: 0664 1916026
Zum Ausbildungslehrgang dürfen nach § 18 Tiroler Bergsportführergesetz nur Personen zugelassen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die über jene Fertigkeiten und Kenntnisse im Bergwandern verfügen, die die erfolgreiche Ablegung der Bergwanderführerprüfung nach der Teilnahme am Ausbildungslehrgang erwarten lassen.
Diese Fertigkeiten und Kenntnisse umfassen insbesondere:
- konditionelle Voraussetzung für Tagestouren bis zu 5 h und 400 Hm/h
- sicheres Begehen von steilen Hängen (ca. 30°) im Sommer und Winter
- schwindelfreies, trittsicheres Gehen im weglosen Gelände
- Vorkenntnisse mit Schneeschuhen
Zur Sicherheit der Teilnehmer während der Ausbildung legen wir Wert auf das Beherrschen dieser Fertigkeiten, die zu Kursbeginn kontrolliert werden!
Auch möchten wir darauf hinweisen das alle praktischen und theoretischen Prüfungen in Deutsch abzulegen sind und während der gesamten Ausbildungszeit 100% Anwesnheitspflicht besteht.
Zusätzliche Infos:
Die Aufnahmewerber werden auf folgende gesetzliche Bestimmungen bei der Verleihung (Autorisierung) als Tiroler Bergwanderführer aufmerksam gemacht. Gemäß § 16 des Tiroler Bergsportführergesetzes sind die Voraussetzungen für die Verleihung der Befugnis als Bergwanderführer durch die Bezirksverwaltungsbehörde folgende:
(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat einer Person auf ihren Antrag die Befugnis als Bergwanderführer zu verleihen, wenn sie
a) eigenberechtigt ist,
b) verlässlich, körperlich und geistig geeignet und fachlich befähigt ist,
c) ausreichend haftpflichtversichert ist und
d) im Fall der Fremdsprachigkeit über die im Interesse der Sicherheit
der Gäste unbedingt erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
(2) Die fachliche Befähigung hat der Antragsteller durch das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Bergwanderführerprüfung nachzuweisen. Im übrigen gilt § 4 Abs. 2, 3, 4 zweiter und dritter Satz, 5 und 6 sinngemäß.
Tiroler Bergsportführerverband
Mentlgasse 2
6020 Innsbruck
+43 512 556214
E-Mail schreiben
Telefonische Bürozeiten aktuell:
Persönliche Termine nur nach Vereinbarung, das Büro ist momentan nicht regelmäßig besetzt!
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