Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung der Befugnis als Schluchtenführer an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entsprechend ihrem (Haupt- oder Neben-)Wohnsitz.
- Ihr Wohnsitz ist in der Stadt Innsbruck - Stadtmagistrat Innsbruck
- Ihr Wohnsitz ist in einem Bezirk Tirols - Jeweilige Bezirkshauptmannschaft
- Ihr Wohnsitz ist außerhalb Tirols - Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Die Kontaktadressen der Behörden finden Sie auf www.tirol.gv.at/bezirke/
Antragsformular:
Download auf www.tirol.gv.at/sport/bergsport/bergsportfuehrer/
Dem Antragsformular sind beizulegen:
* Da der Mitgliedsbeitrag für die Pflichtmitgliedschaft zum Tiroler Bergsportführerverband auch die Berufs-haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe umfasst, dient die Einzahlungsbestätigung des Mitgliedsbeitrages bei der Sektion des Tiroler Bergsportführerverbandes des jeweiligen Bezirks als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Die Adressen der Kassiere in den Sektionen für die Einzahlung des Mitgliedsbeitrages finden Sie auf dieser Homepage unter "Über uns - Sektionen"
Die Sektionen des Tiroler Bergsportführerverbandes:
Nicht in Tirol wohnhafte Personen wenden sich entsprechend dem Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck in der Regel an die Sektion Innsbruck des Tiroler Bergsportführerverbandes.
Download Informationen
Tiroler Bergsportführerverband
Mentlgasse 2
6020 Innsbruck
+43 512 556214
E-Mail schreiben
Bürozeiten:
Das Büro ist von 22. bis 31. Mai nicht besetzt!
Tiroler Bergsportführerverband
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