Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung der Befugnis als Schluchtenführer an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entsprechend ihrem (Haupt- oder Neben-)Wohnsitz.
- Ihr Wohnsitz ist in der Stadt Innsbruck - Stadtmagistrat Innsbruck
- Ihr Wohnsitz ist in einem Bezirk Tirols - Jeweilige Bezirkshauptmannschaft
- Ihr Wohnsitz ist außerhalb Tirols - Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Die Kontaktadressen der Behörden finden Sie auf https://www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden/
Antragsformular:
Download auf https://www.tirol.gv.at/sport/bergsport/bergsportfuehrerwesen/
Dem Antragsformular sind beizulegen:
* Da der Mitgliedsbeitrag für die Pflichtmitgliedschaft zum Tiroler Bergsportführerverband auch die Berufs-haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe umfasst, dient die Einzahlungsbestätigung des Mitgliedsbeitrages beim Tiroler Bergsportführerverband als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Die Kontodaten erhalten sie per Mail an ffcbrgsprtfhrr-trlt
Die Sektionen des Tiroler Bergsportführerverbandes:
Nicht in Tirol wohnhafte Personen werden entsprechend dem Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck der Sektion Innsbruck des Tiroler Bergsportführerverbandes zugewiesen.
Download Informationen
Tiroler Bergsportführerverband
Mentlgasse 2
6020 Innsbruck
+43 512 556214
E-Mail schreiben
Telefonische Bürozeiten aktuell:
Persönliche Termine nur nach Vereinbarung, das Büro ist momentan nicht regelmäßig besetzt!
Tiroler Bergsportführerverband
Mentlgasse 2
6020 Innsbruck
+43 512 556214
E-Mail schreiben
Telefonische Bürozeiten aktuell:
Persönliche Termine nur nach Vereinbarung, das Büro ist momentan nicht regelmäßig besetzt!