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Der erfolgreiche Weg zur Befugnis als Schluchtenführer

Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung der Befugnis als Schluchtenführer an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entsprechend ihrem (Haupt- oder Neben-)Wohnsitz.

   - Ihr Wohnsitz ist in der Stadt Innsbruck  -  Stadtmagistrat Innsbruck
   - Ihr Wohnsitz ist in einem Bezirk Tirols  -  Jeweilige Bezirkshauptmannschaft
   - Ihr Wohnsitz ist außerhalb Tirols  -  Bezirkshauptmannschaft Innsbruck

Die Kontaktadressen der Behörden finden Sie auf https://www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden/ 

Antragsformular:
Download auf https://www.tirol.gv.at/sport/bergsport/bergsportfuehrerwesen/


Dem Antragsformular sind beizulegen:

  • Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Schluchtenführerprüfung
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Strafregisterbescheinigung (nur, wenn Hauptwohnsitz noch nicht länger als 5 Jahre in Österreich besteht; nicht älter als 3 Monate und in Original)
  • Ärztliches Attest über körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 3 Monate)
  • Meldebestätigung (nicht erforderlich bei Wohnsitz in Österreich)
  • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung (mind. € 10 Mio. Deckungssumme; nicht älter als 3 Monate)*
  • Passbild (für die neuen Ausweise im Scheckkartenformat in digitaler Form)

* Da der Mitgliedsbeitrag für die Pflichtmitgliedschaft zum Tiroler Bergsportführerverband auch die Berufs-haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe umfasst, dient die Einzahlungsbestätigung des Mitgliedsbeitrages beim Tiroler Bergsportführerverband als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Die Kontodaten erhalten sie per Mail an ffcbrgsprtfhrr-trlt


Die Sektionen des Tiroler Bergsportführerverbandes: 

  • Sektion Innsbruck (Stadt Innsbruck, Bezirk Innsbruck Land ausgenommen Stubaital), Sektion Stubai (Stubaital)
  • Sektion Reutte (Bezirk Reutte)
  • Sektion Landeck-Westtirol (Bezirk Landeck)
  • Sektion Wildspitze (Bezirk Imst)
  • Sektion Zillertal (Bezirk Schwaz)
  • Sektion Kitzbühel (Bezirk Kitzbühel)
  • Sektion Kufstein (Bezirk Kufstein) 
  • Sektion Osttirol (Bezirk Lienz)

Nicht in Tirol wohnhafte Personen werden entsprechend dem Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck der Sektion Innsbruck des Tiroler Bergsportführerverbandes zugewiesen.

Download Informationen

Kontakt

Tiroler Bergsportführerverband
Mentlgasse 2
6020 Innsbruck

+43 512 556214
E-Mail schreiben

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