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Erkennung Sportkletterlehrer

Ein Tiroler Sportkletterlehrer verfügt über eine umfassende Ausbildung und nimmt laufend an den gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen teil, damit sein hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandart aufrecht bleibt. 
Mit sehr viel Umsicht und Erfahrungen unterrichtet die Tiroler Sportkletterlehrer ihre Gäste im Bereich des Sportklettern. Man trifft sie vor allem in Sportkletterhallen und Tal nahen Klettergärten an.

Ein geprüfter und befugter („autorisierter“) Tiroler Sportkletterlehrer kann sich ausweisen, fragen Sie daher nach diesem Abzeichen und verlangen Sie immer seine Ausweis.

Logo Sportkletterlehrer Tirol
Logo Sportkletterlehrer Tirol
Vorderseite Sportkletterlehrerausweis
Vorderseite Sportkletterlehrerausweis
Rückseite Sportkletterlehrerausweis
Rückseite Sportkletterlehrerausweis
 

Wichtige Punkte am Ausweis:

1. Name
2. Lizensnummer
3. Befugnis
4. Geburtdatum
5. Ort und Straße
6. Jahresmarken dem Jahr entsprechend

Achtung, ein Ausweis ist nur mit aktueller Jahresmarke gültig!

Umfang der Befugnis:

Der Umfang der Befugnis wird im Tiroler Bergsportführergesetz unter § 25a geregelt und beinhaltet folgende Punkte:

(1) Sportkletterlehrer sind zum erwerbsmäßigen Unterweisen, Führen und Begleiten von Personen
   a) beim seilfreien Klettern in Absprunghöhe (Bouldern),
   b) beim Klettern an künstlichen Kletterwänden sowie
   c) beim Klettern an vollständig mit Bohrhaken ausgestatteten 

Kletterrouten und Klettergärten im natürlichen Fels, bei denen die Sicherung in der Seilschaft vom Wandfuß aus erfolgt,an Orten, die auf kurzen, ohne alpinistische Kenntnisse und Fertigkeiten bewältigbaren Wegen erreicht werden können, befugt. 

Sportkletterlehrer, die weiters über eine Befugnis als Bergwanderführer verfügen, dürfen ihre Tätigkeit überdies in Gebieten, die über Wege und wegloses Gelände im Sinn des § 15 Abs. 1 erreicht werden können, ausüben. 

Sportkletterlehrer sind weiters zur Vermittlung von Kenntnissen über das Klettern im Umfang der lit. a, b und c berechtigt. 

(2) Ein Sportkletterlehrer darf die zur Durchführung von Sportklettertätigkeiten erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen.

(3) Personen, denen die Befugnis als Sportkletterlehrer verliehen wurde, sind zur Führung der Berufsbezeichnung Sportkletterlehrer berechtigt.

Kontakt

Tiroler Bergsportführerverband
Mentlgasse 2
6020 Innsbruck

+43 512 556214
E-Mail schreiben

Bürozeiten:
Das Büro ist von 22. bis 31. Mai nicht besetzt!

  • Mo - Do 08:00 - 12:00 Uhr
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